23. Mai 2020

Videokonferenz des KFV-Präsidiums vom 22.05.2020

Fußballverband Sachsen-Anhalt e. V.
KFV Fußball Salzlandkreis
Amtliche Mitteilung
In einer Videokonferenz am 22.05.2020 hat sich der Vorstand des KFV Fußball Salzland mit den Konsequenzen und Folgen eines möglichen Abbruchs des Spieljahres 2019/2020 sowie der Planung der darauffolgenden Saison beschäftigt. Im Ergebnis konnten zunächst die folgenden Punkte nach reiflichen Überlegungen festgehalten werden. Sie stehen jedoch ggf. unter dem Vorbehalt der Beschlüsse des außerordentlichen Verbandstages des FSA am 12.06.2020.
  1. Die Staffelersten im Spieljahr 2019/2020 sollen unter Anwendung einer Quotientenregelung (erzielte Punkte geteilt durch Zahl der ausgetragenen Spiele) auf Grundlage der Tabellenstände vom 12.03.2020 (Aussetzung Spielbetrieb) aufsteigen.
  2. Auf Antrag können auch weitere Mannschaften aufsteigen, sofern sie am 12.03.2020,entsprechend der KFV-Ausschreibung 2019/2020, aufstiegsberechtigt waren und der Vorstand des KFV Fußball Salzland dem Antragsbegehren zustimmen sollte.
  3. Der schriftliche Antrag gemäß Ziffer 2. soll bis zum 31.05.2020 an die spielleitende Stelleerfolgen.
  4. Alle Vereine sollen bis zum 31.05.2020 verpflichtend melden, mit welchen Mannschaften sie am Spielbetrieb im Spieljahr 2020/2021 teilnehmen wollen.
  5. Ein freiwilliger Rückzug bzw. Abstieg in eine tiefere Spielklasse soll im Spieljahr2019/2020 möglich.
  6. Der schriftliche Antrag gemäß Ziffer 5. soll bis zum 31.05.2020 an die spielleitende Stelleerfolgen.
  7. Eine Meisterehrung für das Spieljahr 2019/2020 wird vom KFV Fußball Salzland wahrscheinlich in allen Spielklassen nicht vorgenommen.
  8. Die Pokalwettbewerbe im Spieljahr 2019/2020 sollen grundsätzlich, max. bis zum30.09.2020, weitergeführt werden.
  9. Ein Ansetzungsheft für das Spieljahr 2020/2021 soll erstellt werden.
  10. Die Vorstandswahl soll spätestens bis März 2021 stattfinden, jedoch frühestens nachdem Verbandstag des FSA.
  11. Die Entscheidung über die Durchführung des Sparkassen-Cup 2020 soll voraussichtlich bis zum 20.06.2020 getroffen werden.
  12. Spielgemeinschaften im Spieljahr 2020/2021 sollen grundsätzlich in allen Spielklassen auf KFV-Ebene des KFV Fußball Salzland zugelassen werden.
  13. Spielgemeinschaften sollen am Pokalwettbewerb teilnehmen können, besitzen jedoch kein Antrittsrecht beim FSA-Pokal.

Schönebeck, den 22.05.2020

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