2. März 2022

Neue Verordnung und Handlungsempfehlung


In Sachsen-Anhalt treten am Freitag, 4. März 2022, neue Corona-Regelungen in Kraft. Das Kabinett
der Landesregierung hat am gestrigen Dienstag die 16. Eindämmungsverordnung beschlossen, mit
der der zweite Öffnungsschritt der Bund-Länder-Runde vom 16. Februar 2022 umgesetzt wird.
Die neue Verordnung regelt unter anderem die Aufhebung des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells
für die Innenräume bzw. Vereinsheime: Das heißt, der Zutritt ist für Geimpfte, Genesene und
Personen mit tagesaktuellem Test möglich.
Statt 2-G gilt im organisierten Sportbetrieb künftig das verpflichtende 3-G-Zugangsmodell. Zu den
Änderungen gehört auch die Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung, also die
Erfassung von Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form. Die 16. Eindämmungsverordnung
tritt mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Dann laufen die Regelungen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie des Bundes-Infektionsschutzgesetzes aus. Derzeit arbeitet der Bund an einer
Novellierung des Gesetzes.

Absprache mit den lokalen Gesundheitsämtern

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt empfiehlt vor den Heimspielen, dass die Gastgeber sich vorab
mit den zuständigen Gesundheitsämtern in Verbindung setzen, um lokale Auflagen bzw.
Verordnungen abzugleichen. Zudem ist auch ein Austausch mit der jeweiligen Gastmannschaft sowie
den angesetzten Schiedsrichtern bezüglich aktueller Fragen (Impfstatus etc…) sinnvoll.

3G-Nachweis

1. Testnachweis:
Ausgenommen Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren

PCR-Test nicht älter als 48h (zertifizierte Stelle)

Schnelltest nicht älter als 24 h (zertifizierte Stelle)

Test im 4-Augen-Prinzip vor Ort
2. vollständiger Impfschutz 3. Genesenennachweis

Bleibt gesund!

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